Praxisausbildung
Die Praxisausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
Grundausbildung (doppelsitziges Fliegen mit Fluglehrer, bis zum ersten Alleinflug)
- Sicherheitsausbildung (Ziellandung ohne Motorleistung und Sicherheitsverfahren)
- Überlandausbildung
Für die Zulassung zur Praxisprüfung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- 30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Folgend ein paar Bilder von einer ersten Ausbildungsstunde. Von der Einweisung über das erste Rollen am Boden, bis hin zum ersten "eigenen" Start wird alles geboten.
Praxisprüfung
- besteht aus einem Überlandflug
- 3 Ziellandungen (ohne Motorhilfe) auf einer begrenzten Fläche